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Inkasso

Der Forderungseinzug ist für viele Unternehmen und Betriebe von besonderer Bedeutung. Die rasche und effiziente Durchsetzung der offenen Forderungen ist auch Garant für den Bestand und die Fortentwicklung Ihres Unternehmens.

Wir bieten unseren Mandanten ein hochorganisiertes Forderungsmanagement an. Hierzu gehört die Analyse Ihrer speziellen Anforderung an die Forderungs- und Mahnbearbeitung, die ausführliche und individuelle Beratung hierzu und die Abstimmung der durch uns durchzuführenden Maßnahmen.

Gemeinsam werden wir feststellen, ob eine Umstrukturierung Ihrer Forderungs-Bearbeitung sinnvoll und notwendig erscheint. Sie entscheiden, ob und in welcher Form wir Ihre Schuldner mahnen oder ob unsere Tätigkeit mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beginnt.

Nicht jeder einmalige Forderungseinzug stellt eine Inkassotätigkeit dar. Sofern wir Ihren Forderungseinzug begleiten oder übernehmen sollen, sind individuelle Absprachen und der Abschluss einer gesonderten Inkassovereinbarung erforderlich.

Gern erläutern wir Ihnen die im Inkassoverfahren entstehenden Gebühren.

Im Vergleich zu der Beauftragung eines Inkassoinstituts ergeben sich folgende Vorteile:

  • Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung, die über den Bereich des bloßen Forderungseinzugs hinausgeht. Inkassoinstituten ist die Rechtsberatung hingegen auf den Bereich des außergerichtlichen Forderungseinzugs beschränkt.
  • Die Gebühren des Rechtsanwaltes hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Die Bearbeitungsgebühren der Inkassoinstitute können in der Regel nicht beigetrieben werden.
  • Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird keine Erfolgsprovision berechnet, Inkassoinstitute verlangen in der Regel eine übliche Erfolgsprovision in Höhe von 5 - 7,5 % des gezahlten Betrages
  • Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, verbleibt es bei Ihrem Ansprechpartner in unserer Kanzlei. Es entsteht kein Informationsverlust. Inkassoinstitute können nur außergerichtlich tätig werden, bei gerichtlicher Interessendurchsetzung müsste - je nach Höhe des Streitwertes - ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Wir blicken über den "Tellerrand". Wir pflegen langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten und kennen daher Ihr Unternehmen, Ihre Vorstellungen und Ihre Arbeitsweise. Diese Kenntnis versetzt uns in die Lage, Ihre Forderungen entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen einzuziehen.

Inkasso

Forderungsbeitreibung durch anwaltliches Inkassobüro und Inkasso-Software

Ihre Vorteile:

  • Unbezahlte Forderungen, ob ab und zu eine unbezahlte Rechnung oder ein großes Forderungsaufkommen, können mit wenig Aufwand per E-Mail oder Diskette zeitsparend an unsere Inkasso-Software übertragen werden. Bei uns ist Ihre Forderung in professionellen Händen und kann so direkt über unsere Kanzleisoftware weiterbearbeitet werden. Individuelle Betreuung und anwaltliche Beratung sind eine Selbstverständlichkeit; ein professioneller Mahnservice vom außergerichtlichen Mahnschreiben, einer eventuellen Ratenzahlungsvereinbarung über eine Vertretung im streitigen Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Durch den Einsatz unserer Inkasso-Software ist es möglich, die so übertragenen Informationen sehr rationell, schnell und wirtschaftlich zu bearbeiten. Den daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteil geben wir unmittelbar an Sie weiter.
  • Wenn die Forderung erfolgreich eingezogen werden kann, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos. Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne irgendwelche Abzüge. Die Gebühren hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.
  • Wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, bieten wir Ihnen Sonderkonditionen an, die nach dem Gesetz als zulässig vereinbart werden können und beteiligen uns damit an Ihrem Beitreibungsrisiko. Sollte unsere Tätigkeit im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens und des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach den §§ 803 bis 863 und der §§ 899 bis 915 der Zivilprozessordnung nicht zu einer Beitreibung der Anwaltsgebühren geführt haben, stellen wir nur einen Teil zur Bezahlung in Rechnung. Den anderen Teil Ihres Gebührenerstattungs-anspruchs gegen den Schuldner treten Sie uns an Erfüllungs statt ab, zahlen also insoweit nicht. Die von uns verauslagten Kosten wie z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren, Auskunftskosten von Gewerbeämtern, Einwohnermeldeämtern, Handelsregistern etc. müssen wir Ihnen in jedem Fall in Rechnung stellen*.
  • Es fallen bei uns darüber hinaus selbstverständlich auch keine Jahresbeiträge oder ähnliches an.
  • Die Chance, durch professionelle Bearbeitung die offenen Forderungen doch noch zu realisieren, steigt erheblich. Allein das Anwaltsschreiben wirkt oft schon Wunder.
  • Noch ein Pluspunkt: Professionelles Forderungsmanagement verbessert Ihre Bonität bei Ihrer Hausbank. Im Rahmen der neuen Richtlinien nach Basel II ist dies ein Aspekt, der im Ratingverfahren berücksichtigt wird. Die Folge sind bessere Konditionen bei günstigeren Zinsen für Sie.

Wir werden nach Eingang Ihrer Daten sofort für Sie das Mahnverfahren einleiten und Sie über den weiteren Verfahrensverlauf regelmäßig informieren.

* Wenn der Schuldner jedoch wider Erwarten gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, muss entschieden werden, ob das dann folgende normale gerichtliche Verfahren durchgeführt werden soll. Dieses sich anschließende Gerichtsverfahren ist kein Beitreibungsverfahren mehr und wird nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abgerechnet.

 

IHR RECHTSANWALT FÜR INKASSO
TINO RASSER

SEKRETARIAT
Telefon: 03431 / 710802
Telefax: 03431 / 710820
E-Mail: rasser@anwaelte-doebeln.de

IHR RECHTSANWALT FÜR INKASSO
DANDY OTT

SEKRETARIAT
Telefon: 035242 / 652171
Telefax: 035242 / 652172
E-Mail: info@anwaelte-nossen.de

 
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